Allgemeines Zivil- & Vertragsrecht
Wir beraten Sie zu fast allen vertragsrechtlichen Fragestellungen. Unser Beratungsfeld „Allgemeines Zivil- & Vertragsrecht“ umfasst insbesondere die
• Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Kaufverträgen von Verbrauchern und Gewerbetreibenden
• Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Werk- und Dienstleistungsverträgen (z.B. Werklohnansprüche § 631 ff. BGB)
• außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge und Fernabsatzverträge §§ 312b ff. BGB
(früher Haustürwiderrufsrecht jetzt Fernabsatzverträge)
• Schadenersatzansprüche
Das sind klassische Anwendungsfelder von Rechtsanwälten, die wir selbstverständlich beherrschen. Die jeweiligen Hauptschwerpunkte unserer Kanzlei im Zivilrecht sind nochmals speziell in Unterpunkten aufgeführt.