Immobilienrecht
Wir beraten Sie zu allen immobilienrechtlichen Fragestellungen. Das Tätigkeitsfeld „Immobilienrecht“ umfasst insbesondere die Punkte
• Prüfung von Grundstückskaufverträgen
• Prüfung und Durchsetzung von Mängelansprüchen bei Grundstücken und deren Kauf
• Prüfung und Durchsetzung von Grunddienstbarkeiten wie Überfahrts- und Wegerechte
• Hilfe und Abwehr bei Grenzstreitigkeiten
• nachbarrechtliche Ansprüche wie Überbau oder Überwuchs oder Pflanzabstände gem.
Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG)
• Prüfung von Maklerverträgen
Insbesondere bei dem Kauf von Grundstücken werden große Fehler gemacht, die sich bei entsprechender Beratung vermeiden lassen.