Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wurde vor 2019 verfasst und bildet den damals gültigen Rechtsstand ab.
„Immer wieder werde ich als Anwalt gefragt, wie teuer eine Scheidung ist“, berichtet der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt Mike Lörtzing von Rechtsanwälte Girardot Lörtzing Zocher in Ilmenau. „Nun, das kommt darauf an!“
Entscheidend sind Einkommen und Vermögen der Parteien, ob Kinder vorhanden sind und worüber gestritten wird. Die Gerichtskosten sind in der Kostenordnung, die Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und werden vom Gericht anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse festgesetzt. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die entstandenen Gebühren in Rechnung zu stellen. Es ist ihm verboten, weniger zu berechnen als der Gesetzgeber vorgibt.
Die Kosten der eigentlichen Scheidung sind also vorgegeben. Deshalb können die Ehegatten nur dadurch begrenzen, dass sie die Auseinandersetzungen, die vor Gericht landen, gering halten und sich möglichst außergerichtlich über die Scheidungsfolgen einigen - Und das sind eine ganze Menge: Wie wird das Sorgerecht der Kinder geregelt, wo und bei welchem Elternteil halten sich die Kinder künftig auf und wie oft darf der andere die Kinder zu sich nehmen, was wird aus dem Haus, den gemeinsamen Krediten, wie wird das Vermögen verteilt, wer muss wem Unterhalt zahlen und wie lange, wie wird der Hausrat verteilt, wer bleibt in der Ehewohnung, und so weiter.
Wichtig ist dabei aber: Die Ehegatten können die meisten Angelegenheiten vor der Scheidung nicht alleine regeln, da solche Vereinbarungen nur wirksam sind, wenn sie notariell beurkundet oder bei einem Gericht mit Rechtsanwälten protokolliert wurden. Rechtsanwalt Mike Lörtzing rät: „Die Ehegatten sollten sich unbedingt kompetent von einem familienrechtlich versierten Anwalt beraten lassen, was geregelt werden muss und welche Möglichkeiten im konkreten Fall empfehlenswert sind.“ Schließlich soll eine Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen auch den tatsächlichen Willen widerspiegeln, keinen übergebührend benachteiligen und letztlich auch rechtlich „wasserfest“ sein. Derjenige, der die Vereinbarung entwirft, sollte genau die Gesetzeslage kennen und wissen, was der Gesetzgeber für die geregelten Fälle vorsieht und der Familienrichter im Falle einer gerichtlichen Forderung zusprechen würde. Vertragliche Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sind in der Regel weitaus kostengünstiger, als gerichtliche Auseinandersetzungen.
Übrigens: Auch während einer intakten Ehe und auch schon vor Eheschluss kann mittels eines Ehevertrages der Wille der Eheleute bindend vereinbart werden, sodass im Falle des Falles zahlreiche Fragen bereits geklärt sind.
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