Erbrechtliche Fragen entstehen häufig in belastenden persönlichen Situationen. Wir beraten und vertreten Mandanten bei der Nachlassregelung, bei Pflichtteilsansprüchen, bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft sowie bei der Gestaltung von Testamenten und lebzeitigen Vermögensübertragungen. Ziel ist eine rechtlich klare, wirtschaftlich sinnvolle und möglichst konfliktarme Lösung.
Die Kanzlei Girardot Lörtzing Zocher PartG hat ihren Standort in Ilmenau. Im Erbrecht beraten wir auch Mandanten aus Arnstadt und dem Ilm-Kreis, insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen, Testamenten, Erbengemeinschaften, Erbscheinsverfahren und der Nachlassabwicklung.
Weitere Informationen zur erbrechtlichen Beratung durch Rechtsanwalt Yves Girardot finden Sie auf unserer Seite Fachanwalt für Erbrecht in Ilmenau – Beratung für Arnstadt und Thüringen.
Der Tod ist für viele Menschen ein Thema, über das nur ungern oder nicht ausreichend gesprochen wird. Wird der Nachlass nicht rechtzeitig und rechtssicher geregelt, können Streitigkeiten unter den Erben entstehen oder der Wille des Erblassers wird nicht vollständig umgesetzt. Dies kann Erbstreitigkeiten und wirtschaftliche Schwierigkeiten für die Beteiligten auslösen.
Unsere Anwälte beraten und vertreten Mandanten im Erbrecht insbesondere bei:
Die Abwicklung eines Nachlasses ist häufig ein komplexer Vorgang, vor allem wenn mehrere Erben beteiligt sind. Wir unterstützen Sie bei der Auflösung einer Erbengemeinschaft und vertreten Ihre Interessen auch gegenüber dem Nachlassgericht, etwa in Erbscheinsverfahren oder bei Klagen auf Feststellung der Erbenstellung.
Streitigkeiten entstehen häufig zwischen Erben, Miterben und Pflichtteilsberechtigten. Dies gilt vor allem dann, wenn Ansprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen. Besondere Schwierigkeiten können entstehen, wenn Grundstücke, Immobilien oder Unternehmensanteile zum Nachlass gehören.
Wenn Sie mit einer Erbauseinandersetzung konfrontiert sind, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen und welche Lösung in Ihrer Situation wirtschaftlich sinnvoll ist.
Durch ein Testament oder eine sonstige letztwillige Verfügung kann der Erblasser bestimmen, wer Erbe werden soll und welche Anordnungen für den Erbfall gelten sollen. Grundlage hierfür ist unter anderem § 1937 BGB. Testamentarisch können zum Beispiel folgende Regelungen getroffen werden:
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung rechtlich klarer letztwilliger Verfügungen und prüfen, welche Regelung zu Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation passt. Dazu gehören unter anderem:
Wenn Sie mit einer Erbschafts- oder Nachlassangelegenheit befasst sind, kann Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Yves Girardot aus Ilmenau weiterhelfen. Er berät und vertritt Mandanten im Erbrecht, insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften, Testamenten, Erbscheinsverfahren und der Nachlassabwicklung.
Die Beratung erfolgt am Kanzleistandort Ilmenau sowie für Mandanten aus Arnstadt, dem Ilm-Kreis und Thüringen. Ein weiterer Kanzleistandort in Arnstadt besteht nicht.
Rufen Sie uns unter +49 (0) 3677 46 14 12 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Neben dem Erbrecht fokussiert sich unsere Kanzlei außerdem auf diese Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Familienrecht und Mietrecht.
Je nach Fall steht Ihnen einer unserer Rechtsanwälte zur Seite. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie in diesen Bereichen Fragen haben und eine rechtliche Beratung oder Vertretung wünschen.
Sie haben ein rechtliches Problem oder Fragen und benötigen kompetenten fachlichen Rat? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir beraten Sie individuell und professionell zu Ihrem Anliegen und sind gerne für Ihre Fragen da.
Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch! Für Verbraucher betragen die Kosten für die Erstberatungsstunde maximal 190,00 € netto zzgl. USt. (derzeit 226,10 € brutto).

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