Mietschulden erben | Haftung | Pflichten | Nachlassverbindlichkeiten Miete | Nebenkostenabrechnung

Kann man Mietschulden erben? – Nachlassverbindlichkeiten Miete & Nebenkostenabrechnung

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wurde vor 2019 verfasst und bildet den damals gültigen Rechtsstand ab.

Ein Mieter ist mit mehreren Mieten im Rückstand und verstirbt. Eine solche Situation kann zu erheblichen Problemen für Angehörige und Vermieter führen. Rechtsanwalt Yves Girardot von der Rechtsanwälte Girardot Lörtzing Zocher Partnerschaftsgesellschaft in Ilmenau kennt die rechtlichen Unwägbarkeiten.

"Ist Miete rückständig, hinterlässt der Verstorbene meist auch noch weitere Verbindlichkeiten", weiß Girardot aus seiner Praxis. Der Nachlass ist in solchen Fällen oft überschuldet. Da die Schulden auf die Erben übergeben, werden alle möglichen Erben nach und nach die Erbschaft ausschlagen, um die Schulden nicht aus ihrem eigenen Vermögen begleichen zu müssen.

Für den Vermieter ist das eine sehr missliche Situation. Er hat keinen rechtlich Verantwortlichen, gegenüber dem er den Mietvertrag kündigen kann bzw. darf und die Räumung der Wohnung durchsetzen kann. Er kann nur hoffen, dass ein Erbe die Ausschlagungsfrist versäumt. Wenn es überhaupt dazu kommt, können bis dahin Monate, wenn nicht Jahre vergehen.

Der rechtliche Ausweg: Der Vermieter kann auch bei vermögenslosen Mietern eine Nachlasspflegschaft beantragen. Nachlassgerichte vertreten zwar oft die Auffassung, dass eine Nachlasspflegschaft in solchen Fällen nicht eingerichtet wird, da kein Nachlass gesichert werden kann. Mehrere Oberlandesgerichte haben in den vergangenen Jahren aber klargestellt, dass eine Nachlasspflegschaft allein schon dann eingerichtet werden muss, wenn Ansprüche gegen den Nachlass geltend gemacht werden sollen.

Rechtsanwalt Girardot rät Vermietern: Verstirbt ihr säumiger Mieter und schlagen die Erben die Erbschaft aus, beantragen Sie mit Hilfe eines im Erbrecht versierten Rechtsanwalts unter Hinweis auf die konkrete Rechtsprechung eine Nachlasspflegschaft. Wir der Pfleger bestellt, kann der Mietvertag gegenüber dem Nachlasspfleger fristlos gekündigt und die Wohnung geräumt werden.

Der Rechtsanwalt rät Erben: Achten Sie darauf, eine Erbschaft nicht aus Versehen, etwa durch schlüssiges Verhalten anzunehmen. Schon etwa die Räumung der Wohnung kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden mit der Folge, dass Sie nicht mehr ausschlagen können und für sämtliche Schulden des Verstorbenen haften.


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