Yves Girardot – Fachanwalt für Erbrecht in Ilmenau

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht aus Ilmenau · weitere Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht sowie allgemeines Zivilrecht
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Yves Girardot – Fachanwalt für Erbrecht in Ilmenau
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Yves Girardot ist Partner der Kanzlei Girardot Lörtzing Zocher in Ilmenau. Sein Schwerpunkt liegt im Erbrecht – mit besonderem Fokus auf die Begleitung von Erben in der Erbauseinandersetzung, die konsequente Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie die Beratung zur Erbfolge und zur geregelten Verteilung des Nachlasses. Außerdem gestaltet und prüft er Testamente und Erbverträge.

Als Fachanwalt für Erbrecht verfügt Yves Girardot über eine besondere fachliche Qualifikation auf diesem Rechtsgebiet und ist zu regelmäßiger fachlicher Fortbildung verpflichtet.

Seit vielen Jahren berät er darüber hinaus im Arbeitsrecht (u. a. Kündigungen, Aufhebungsverträge, Lohn- und Urlaubsansprüche) sowie im Miet- und Pachtrecht (Wohnraum- und Gewerberaummietrecht). Mandanten profitieren von einer klaren, praxisnahen Einschätzung und einer strukturierten Vorgehensweise – sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren, in Ilmenau und in ganz Thüringen.


Vorstandsvorsitzender des Haus & Grund Ilm-Kreis e. V.
Yves Girardot ist Vorstandsvorsitzender des Haus & Grund Ilm-Kreis e. V. Der im Dachverband Haus & Grund Deutschland organisierte Eigentümerverein vertritt die Interessen von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern im Ilm-Kreis.

Nachlasspfleger (DVEV geprüft)

Seit 2009 wird Yves Girardot regelmäßig von Nachlassgerichten zum Nachlasspfleger bestellt. Inzwischen hat er in mehr als 100 Nachlasspflegschaften Nachlässe gesichert, verwaltet und abgewickelt.

Als Nachlasspfleger vertritt er die unbekannten Erben innerhalb des vom Nachlassgericht bestimmten Aufgabenkreises. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Ermittlung von Erben, die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, die Kommunikation mit Nachlassgläubigern, die Prüfung und Regulierung von Nachlassverbindlichkeiten sowie die Beendigung und Abwicklung von Miet- und sonstigen Vertragsverhältnissen des Erblassers. Soweit erforderlich, gehört hierzu auch die Verwertung von Nachlassvermögen, etwa der Verkauf von Grundstücken und Immobilien.

Seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Nachlasspflegschaft wurden von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV) nach einem mehrtägigen Lehrgang geprüft.


Mitglied im Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e. V.
Yves Girardot ist Mitglied im Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e. V. Der Berufsverband fördert den fachlichen Austausch und die Fortbildung im Bereich der Nachlasspflegschaft.

Geprüfter Testamentsvollstrecker (AGT)

Yves Girardot berät zur Gestaltung von Testamentsvollstreckungen und übernimmt deren Durchführung. Ziel ist die geordnete und rechtssichere Umsetzung des letzten Willens des Erblassers.

Zu den Aufgaben können insbesondere die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen, die Auseinandersetzung unter Miterben sowie die Verteilung des Nachlasses nach den testamentarischen Vorgaben gehören.


Weitere fachliche Mitgliedschaften und Funktionen
– Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
– Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV)
– Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)
– Vertrauensanwalt des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
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Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch! Für Verbraucher betragen die Kosten für die Erstberatungsstunde maximal 190,00 € netto zzgl. USt. (derzeit 226,10 € brutto).

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