Wir unterstützen Sie auch bei der Gestaltung eines Ehevertrags. Dadurch können Vermögensfragen, Unterhaltsfragen und sonstige Scheidungsfolgen frühzeitig geregelt werden. Ein Ehevertrag kann auch noch nach der Eheschließung abgeschlossen werden. In diesem Fall sollte besonders sorgfältig geprüft werden, welche Regelungen noch sinnvoll und rechtlich wirksam vereinbart werden können.

Familienangelegenheiten können persönlich belastend und rechtlich vielschichtig sein. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, Ihren Fall sorgfältig zu prüfen und eine tragfähige Lösung zu entwickeln. Mit Kompetenz, Erfahrung und Einfühlungsvermögen setzen sich unsere Anwälte der Kanzlei Girardot Lörtzing Zocher für Sie ein.
Wir beraten Sie zu nahezu allen Fragen des Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Familien- und Verwandtschaftsrechts.
Eine Trennung oder Scheidung ist rechtlich und persönlich belastend. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Schritte geordnet zu klären, Ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren und tragfähige Lösungen für Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und Umgang zu finden.
Scheidungen vor Gericht können nur durch einen Rechtsanwalt beantragt werden. Ein gemeinsamer Rechtsbeistand für beide Ehegatten ist nicht möglich, weil ein Anwalt im Streitfall nur die Interessen einer Partei vertreten kann. Wenn Sie vor einer Scheidung stehen, prüfen wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen und vertreten Ihre Interessen im Verfahren. Was wir für Sie tun:
In einem Ehevertrag können wichtige Fragen für den Fall einer Trennung oder Scheidung geregelt werden, etwa zur Vermögensauseinandersetzung, zum Zugewinnausgleich oder zu Unterhaltsfragen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung eines Ehevertrags oder prüfen einen bereits bestehenden Vertrag. Dabei achten wir darauf, dass die Regelungen zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation passen und rechtlich belastbar formuliert sind.
Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts gehören häufig zu den sensibelsten Themen bei Trennung und Scheidung. Entscheidend ist, eine Lösung zu finden, die dem Kindeswohl entspricht und zugleich die Rechte der Eltern berücksichtigt. Wenn Sie hierzu rechtlichen Beistand benötigen, beraten und vertreten wir Sie.
Auch in Fragen des Unterhalts unterstützen wir Sie. Unterhalt dient dazu, den Lebensbedarf einer anderen Person zu sichern. In Betracht kommen insbesondere Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Je nach Situation gelten unterschiedliche Voraussetzungen dafür, wer Unterhalt verlangen kann, wer zahlen muss und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Rechtsanwalt Mike Lörtzing bespricht mit Ihnen Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation und prüft, ob ein Anspruch auf Unterhalt besteht oder ob Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend gemacht werden können. Dabei berücksichtigen wir die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben und die aktuelle Rechtsprechung.
Rechtsanwalt Mike Lörtzing ist Ihr Ansprechpartner für familienrechtliche Fragen. Er erläutert Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten, bewertet die Erfolgsaussichten und entwickelt mit Ihnen eine zweckmäßige Strategie für das weitere Vorgehen.
Rufen Sie uns unter +49 (0) 3677 46 14 12 an und vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch. Alternativ können Sie unser Kontaktformular nutzen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Neben dem Familienrecht ist unsere Kanzlei insbesondere in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Erbrecht und Mietrecht tätig.
Je nach Fall steht Ihnen einer unserer Rechtsanwälte zuverlässig zur Seite. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie in diesen Bereichen Beratung oder Vertretung benötigen.
Sie haben ein rechtliches Problem oder Fragen und benötigen kompetenten fachlichen Rat? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir beraten Sie individuell und professionell zu Ihrem Anliegen und sind gerne für Ihre Fragen da.
Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch! Für Verbraucher betragen die Kosten für die Erstberatungsstunde maximal 190,00 € netto zzgl. USt. (derzeit 226,10 € brutto).

Rechtsanwälte
Girardot Lörtzing Zocher
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