Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wurde vor 2019 verfasst und bildet den damals gültigen Rechtsstand ab.
Weit verbreitet ist mittlerweile die Auffassung, Ehegatten hätten grundsätzlich, wenn überhaupt, nur noch eine begrenzte Zeit Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung.
Rechtsanwalt Mike Lörtzing von Rechtsanwälte Girardot Lörtzing Zocher Partnerschaftsgesellschaft Ilmenau ist im Familienrecht tätig. Er sagt: „Diese Auffassung ist falsch. Wenn ein Ehegatte durch die Ehe ein geringeres Einkommen hat, muss der andere die daraus entstandenen finanziellen Nachteile auch nach der Scheidung jeden Monat ausgleichen, und zwar unbefristet.“ Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) auch seit der Unterhaltsrechtsreform in 2008 immer wieder klargestellt. Solche finanziellen Nachteile können etwa dadurch entstehen, dass ein Ehegatte nur Teilzeit arbeitete, eine geplante Ausbildung oder ein Studium nicht antrat oder zu Ende führte, dass Aufstiegsmöglichkeiten nicht genutzt wurden oder dass ein Ehegatte wegen der Kindererziehung - oder einfach nur, weil der andere genug verdiente - mehrere Jahre gar nicht arbeitete. Dabei spielt es nicht einmal eine Rolle, ob die Ehegatten die Lebensplanung einvernehmlich getroffen hatten. Verlangte beispielsweise der Ehemann während der Ehe von der Ehefrau, sie solle neben der Kindererziehung arbeiten und blieb diese dennoch zu Hause, entbindet das den Ehemann nicht von seiner Unterhaltspflicht (Urteil des BGH vom 16.02.2011, Az. XII ZR 108/09).
Ein Ehegatte hat grundsätzlich auch nach der Scheidung das Recht auf einen Lebensbedarf, der sich anhand der bisherigen gemeinsamen ehelichen Verhältnisse bemisst. Das bedeutet, er muss finanziell so weiterleben können wir bisher. Daneben muss ihm sogar möglich sein, eine angemessene Altersvorsorge und Krankenvorsorge zu finanzieren. Der sich hiernach aus dem Einkommensunterschied der Ehegatten zu berechnende Unterhaltsanspruch kann solange nicht befristet werden, wie die ehebedingten Nachteile andauern, sprich: bis der Unterhaltsberechtigte so viel verdient oder verdienen kann, wie er auch ohne jemals verheiratet gewesen zu sein, zum gleichen Zeitpunkt verdienen würde. Kann er diese Lebensstellung nicht mehr erreichen, muss der andere Ehegatte lebenslang zahlen.
Ehegatten sollten möglichst frühzeitig nach der Trennung die finanziellen Ansprüche gegeneinander prüfen und regeln. Die Berechnungen sollten von einem unterhaltsrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt vorgenommen werden, rät Rechtsanwalt Lörtzing. Eine Regelung eventueller Ansprüche kann dann auch kostengünstig außergerichtlich erfolgen, soweit die notwendige Form eingehalten wird.
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