Erbengemeinschaft | Haus | Grundstück | rechtsfähig | Erbauseinandersetzung

Erbengemeinschaft Haus oder Grundstück – ist sie rechtsfähig oder nicht? (Erbauseinandersetzung)

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wurde vor 2019 verfasst und bildet den damals gültigen Rechtsstand ab.

Verstirbt ein Angehöriger, gibt es meist nicht nur einen Erben. Erben mehrere Personen gleichzeitig, z.B. die Ehefrau des Verstorbenen und die Kinder, so gehört ihnen der Nachlass gemeinsam. Das bestimmt § 2032 BGB. Die Erbschaft bleibt nach dem Erbfall also zunächst zusammen. Die einzelnen Erben haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Teil aus der Erbschaft oder einzelne Gegenstände. Jeder Erbe kann jedoch über seinen (prozentualen) Anteil am Erbe verfügen, ihn etwa verkaufen, nicht jedoch einzelne Nachlassgegenstände. Darüber können die Erben nur gemeinschaftlich verfügen. Und genau hier liegt das Problem. Die Erbengemeinschaft als solche gibt es nicht, sie ist nur eine Gemeinschaft von einzelnen Personen. Laut Bundesgerichtshof ist sie als solche weder rechtsfähig noch parteifähig. Folge: Rechtsbeziehungen in der Erbengemeinschaft und zu einer Erbengemeinschaft sind äußerst schwierig. Wer etwa mit einer Erbengemeinschaft, die gemeinsam ein Mietshaus geerbt hat, einen Mietvertrag schließen will, muss den Vertrag mit allen einzelnen Miterben schließen. Alle müssen unterschreiben, sofern nicht ein Vertreter von den Erben zum alleinigen Abschluss ermächtigt wurde. Rechtsanwalt Yves Girardot von der Anwaltskanzlei »Girardot·Lörtzing·Zocher« in Ilmenau rät in diesen Fällen wegen der vielfältigen Rechtsfragen sowohl den Erben als auch deren Vertragspartnern dringend zu spezieller anwaltlicher Beratung.

Weiteres Problem laut Rechtsanwalt Girardot: Selten sind sich die Erben über den Verbleib und die Aufteilung des Erbes einig. Ohne Einigung muss das Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften aufgeteilt werden. Die Schulden des Erblassers werden unter "Versilberung" der Nachlassgegenstände beglichen und der verbleibende Erlös unter den Erben nach deren Erbquote aufgeteilt. Mit diesem Verfahren kommen die Erben meist schlechter weg, als wenn sie sich über die Aufteilung selbst einigen. Umso wichtiger ist bei Streit um das Erbe eine kompetente anwaltliche Beratung, die eine Einigung meist leichter macht.


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