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Wechselmodell für Kinder nach Trennung - Wochenmodell & Unterhalt

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wurde vor 2019 verfasst und bildet den damals gültigen Rechtsstand ab.

Leben Eltern getrennt, so gibt es mittlerweile verschiedenste Formen, den beidseitigen Kontakt zu den Kindern sicherzustellen. "Den Klassiker, die Kinder besuchen den Vater alle zwei Wochenenden von Sonnabend bis Sonntag gibt es immer seltener" weiß Rechtsanwalt Mike Lörtzing aus seiner täglichen anwaltlichen Arbeit. Immer häufiger kommt das sog. "Wechselmodell" ins Spiel: Die Eltern übernehmen die Betreuung der Kinder zu gleichen Teilen. Die Kinder leben also etwa im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Wechsel bei Vater oder Mutter. Teilweise wechseln dabei Eltern sogar den Wohnsitz und leben im Wechsel im früheren gemeinsamen Haus, um den Kindern ihr zu Hause zu erhalten (sog. Residenzmodell). "So verlockend das Wechselmodell scheint, es ergeben sich zusätzliche Probleme im Verhältnis zu klassischen Umgangsregelungen", gibt Rechtsanwalt Lörtzing zu bedenken. Er betreut in der Kanzlei Girardot Lörtzing Zocher in Ilmenau alle familienrechtlichen Fälle. "Ein Wechselmodell kann nur funktionieren, wenn die Bindung der Kinder zu beiden Elternteilen gut ist, beide ähnliche Erziehungsfähigkeiten besitzen und miteinander kommunizieren können."

Die Begleitprobleme werden häufig übersehen, und die sind auch finanzieller Art. Wechselmodell heißt nicht, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss. Die Eltern müssen im Verhältnis ihrer Einkommen für das Kind aufkommen. Verdient ein Elternteil mehr, muss er Ausgleich leisten. Geklärt werden muss auch, wer von beiden Kindergeld bezieht und wer die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende nehmen darf. Die durch das Wechselmodell entstehenden höheren Wohnkosten und doppelte Ausstattung für das Kind erhöhen den Unterhaltsbedarf des Kindes.

Gerichte sind bei der Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils noch sehr zurückhaltend. Weitverbreitet ist die Meinung, dass ein Wechselmodell dann nicht in Betracht komme. Das Bundesverfassungsgericht hat dies im Grundsatz jedoch nicht bestätigt. Eine klare gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht.

Rechtsanwalt Lörtzing rät deshalb getrennten Paaren, die eine solche Regelung anstreben, zur umfassenden anwaltlichen Beratung. Nur so können auch alle damit zusammenhängenden sonstigen Fragen geklärt und verbindlich vereinbart werden.


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