Urlaubsabgeltung berechnen | Rechner | Auszahlung Urlaubstage | Formel | online | Resturlaub

Urlaubsabgeltung berechnen - Online-Rechner

Urlaubsabgeltung berechnen: Mit diesem Online-Rechner erhalten Sie eine erste Brutto-Orientierung, welchen Betrag der Arbeitgeber für offene Urlaubstage zahlen muss, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann.

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht nach § 7 Abs. 4 BUrlG, wenn Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Die Berechnung orientiert sich grundsätzlich am durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen. Zusätzlich für Überstunden gezahlter Verdienst bleibt außer Ansatz (§ 11 BUrlG).

Für die Berechnung benötigen Sie insbesondere die Bruttovergütung aus dem maßgeblichen Referenzzeitraum, die Anzahl der offenen Urlaubstage und das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses.

Das Ergebnis ist eine überschlägige Brutto-Orientierung. Der Rechner ersetzt keine Prüfung von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Ausschlussfristen, variablen Entgeltbestandteilen, Krankheit, Teilzeitbesonderheiten oder der konkreten Lohnabrechnung.

Wann entsteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Urlaubsabgeltung kommt in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und noch offener Urlaub besteht, der nicht mehr genommen werden kann. Das betrifft insbesondere Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristungsende oder sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, ist Urlaub grundsätzlich in Freizeit zu gewähren. Eine Auszahlung während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist regelmäßig nicht vorgesehen.

Welche Angaben sind für die Berechnung wichtig?

Für eine belastbare Berechnung sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Anzahl der offenen Urlaubstage
  • Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses
  • Bruttovergütung im Referenzzeitraum
  • Arbeitszeitmodell, insbesondere Vollzeit, Teilzeit oder Minijob
  • variable Vergütungsbestandteile
  • arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen
  • bereits gewährter oder abgegoltener Urlaub

Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag prüfen

Auch wenn rechnerisch ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht, können arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. In vielen Arbeitsverträgen müssen Ansprüche innerhalb weniger Monate geltend gemacht werden.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte daher nicht nur die Höhe der Urlaubsabgeltung berechnet werden. Es sollte auch geprüft werden, bis wann der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden muss.

Urlaubsabgeltung prüfen lassen

Wenn der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung nicht zahlt oder die Berechnung unklar ist, prüfen wir Anspruch, Höhe und mögliche Ausschlussfristen. Bitte halten Sie dafür den Arbeitsvertrag, die letzten drei Entgeltabrechnungen, die Zahl der offenen Urlaubstage und das Beendigungsdatum bereit.

Anspruch auf Urlaubsabgeltung prüfen lassen

Anspruch prüfen lassen

Urlaubsabgeltung berechnen einfach online berechnen

Beispielwerte – bitte überschreiben. Bitte ohne Tausenderpunkte eingeben (z. B. 3000,00).

So funktioniert der Rechner

Der Rechner ermittelt aus dem Referenzzeitraum einen Wochenverdienst und daraus einen Tagesverdienst. Dieser Tagesverdienst wird mit den ausstehenden Urlaubstagen multipliziert. Das Ergebnis wird als Bruttobetrag ausgegeben.

Rechenweg

Der Rechner ermittelt den Urlaubsabgeltungsbetrag brutto auf Grundlage des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes. Maßgeblich ist hierfür grundsätzlich der Verdienst der letzten 13 Wochen. Aus den im Rechner vorhandenen Eingaben wird ein durchschnittlicher Wochen- und Tagesverdienst abgeleitet; dieser wird mit den offenen Urlaubstagen multipliziert.

Hinweise

Maßgeblich sind die regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Der Samstag ist ein Werktag; daher muss in der Auswahl auch eine 6-Tage-Woche möglich sein. Überstundenvergütung ist bei der Durchschnittsbildung nicht anzusetzen (§ 11 BUrlG).

Wie viel Urlaub habe ich als Teilzeitkraft oder Minijobber?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geht gem. § 3 BUrlG von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche aus. Bei geringerem Arbeitsumfang (Teilzeit, Minijob) erfolgt eine Rückrechnung wie folgt:

5 Tage/Woche: (5 × 24 / 6) = 20 Urlaubstage
4 Tage/Woche: (4 × 24 / 6) = 16 Urlaubstage
3 Tage/Woche: (3 × 24 / 6) = 12 Urlaubstage
2 Tage/Woche: (2 × 24 / 6) = 8 Urlaubstage
1 Tag/Woche: (1 × 24 / 6) = 4 Urlaubstage

FAQ

Wann entsteht Urlaubsabgeltung? – Wenn Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Brutto oder netto? – Der Rechner gibt den Bruttobetrag aus. Abzüge ergeben sich erst in der Lohnabrechnung.

Warum 13 Wochen? – Die Durchschnittsberechnung knüpft an den Referenzzeitraum der letzten 13 Wochen an; Überstundenvergütung bleibt außer Ansatz (§ 11 BUrlG).

Was ist mit Teilzeit? – Entscheidend ist die Zahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche.

Was tun bei Streit über die Abrechnung? – Lassen Sie die Berechnungsgrundlagen schriftlich erläutern und prüfen Sie die Abrechnung; wir übernehmen Prüfung und Durchsetzung.

Kanzlei

Rechtsanwälte
Girardot Lörtzing Zocher
Partnerschafts­gesellschaft

Kontakt

Straße des Friedens 1
98693 Ilmenau
Tel. +49 (0) 3677 46 14 12
Fax +49 (0) 3677 46 14 11
kanzlei@recht-gl.de

5 von 5 Sternen
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. - Logo Familienanwälte – in jeder Beziehung – Logo
externe Compliance-Kontaktstelle
des ThüringenForst
Deutscher Anwaltverein - Familienrecht Deutscher Anwaltverein - Familienrecht Deutscher Anwaltverein - Familienrecht
chevron-down