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Eigenbedarfskündigung - Wann dürfen Vermieter Eigenbedarf anmelden?

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wurde vor 2019 verfasst und bildet den damals gültigen Rechtsstand ab.

Nicht selten versuchen Vermieter, unliebsame Mieter mit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs aus der Wohnung zu bekommen. Doch das ist nur in ganz engen Grenzen zulässig. Rechtsanwalt Yves Girardot von Rechtsanwälte Girardot Lörtzing Zocher vertritt sowohl Vermieter als auch Mieter seit Jahren in Mietrechtsangelegenheiten und warnt: "Die Kündigung muss genauestens die gesetzlichen Inhalts- und Formvorschriften beachten, sonst ist die Kündigung unwirksam." Der Vermieter muss die Personen, die einziehen sollen, genau benennen und deren Interesse an der Wohnung darlegen. Wenn der Vermieter die Wohnung nicht für sich selbst braucht, darf eine Eigenbedarfskündigung allenfalls noch für seine Familienangehörigen und Angehörige seines Haushalts erfolgen. Auch bei Missbrauch des Kündigungsrechts kann die Kündigung unwirksam sein, etwa wenn eine geeignete Alternativwohnung vorhanden ist. Auch darf grundsätzlich nicht "auf Vorrat" gekündigt werden.

Vermieter sollten sich deshalb unbedingt vor der Kündigung rechtlich kompetent von einem im Mietrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen, um nicht mehr zu behebende Fehler zu vermeiden. Will ein Mieter sich gegen den behaupteten Eigenbedarf wehren, muss er die Umstände genau darlegen, die gegen die Ernsthaftigkeit des Nutzungswunsches des Vermieters sprechen. Rechtsanwalt Girardot erklärt: "Im Streitfall müssen Gerichte solchen Umständen nachgehen und die Ernsthaftigkeit der Vermieterabsicht im Rahmen einer Beweisaufnahme prüfen."

Übrigens: Zieht der Mieter dennoch aus und nutzt der Vermieter dann aber die Wohnung nicht selbst, kann der Mieter unter Umständen Schadensersatz verlangen, etwa für Umzugskosten.


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