Kündigung des Arbeitsverhältnisses | Arbeitsrecht | Anwalt | Klagefrist

Kündigung des Arbeitsverhältnisses was tun? Arbeitsrecht: Anwalt, Klagefrist & Co. – Worauf Sie achten sollten

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wurde vor 2019 verfasst und bildet den damals gültigen Rechtsstand ab.

Rechtsanwalt Yves Girardot von der Rechtsanwälte Girardot Lörtzing Zocher Partnerschaftsgesellschaft in Ilmenau berät und vertritt laufend Angestellte und Arbeitgeber bei Streitigkeiten vor Gericht und außergerichtlich. Er hat vier grundlegende Ratschläge, die er Arbeitnehmern bei Erhalt einer Kündigung gibt, zusammengefasst:

1. "Unterschreiben Sie nichts!"

Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, den Erhalt der Kündigung zu quittieren. Erst recht sollte er keine Erklärungen unterschreiben, in denen er auf irgendwelche Ansprüche oder Rechte verzichtet.

2. "Prüfen Sie die Form!"

Kündigungen sind nur wirksam, wenn es sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgt und die Kündigung im Original, nicht in Kopie, ausgehändigt wird. Die Unterschrift darf nur leisten, wer zur Vertretung des Unternehmens auch berechtigt ist. Oft ist das nur der Geschäftsführer oder der Prokurist, nicht aber der Abteilungsleiter. Hier müssen im Einzelfall genau die internen Strukturen des Unternehmens geprüft werden.

3. "Gehen Sie zum Rechtsanwalt!"

Nur ein arbeitsrechtlich versierter und erfahrener Rechtsanwalt kann rechtlich prüfen, wie und mit welchen Chancen man sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen kann und welche Ansprüche der Arbeitnehmer noch hat. Für eine Kündigungsschutzklage muss man keinen Rechtsanwalt beauftragen, ohne Anwalt sind die Chancen, erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen, aber weitaus geringer. Zum Anwaltsbesuch sollte der Gekündigte stets den Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben, eine etwaige Stellungnahme des Betriebsrats, die letzten drei Entgeltabrechnungen und seine Rechtsschutzversicherung, soweit vorhanden, mitnehmen.

4. "Lassen Sie 3 Wochen nicht verstreichen!"

Jeder Arbeitnehmer sollte die dreiwöchige Klagefrist kennen. Der Arbeitnehmer hat nur drei Wochen Zeit, gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht vorzugehen. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in den meisten Fällen als wirksam, selbst wenn sie unberechtigt war. Wer nach Urlaub oder Krankenhausaufenthalt eine Kündigung im Briefkasten hat, sollte sofort einen Anwalt aufsuchen und die Kündigung prüfen lassen, da er nicht sicher sein kann, wann die Kündigung in den Briefkasten eingeworfen wurde. Denn schon ab diesem Zeitpunkt läuft meist die dreiwöchige Klagefrist.


Über die Kanzlei

Sie haben ein rechtliches Problem oder Fragen und benötigen kompetenten fachlichen Rat? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir beraten Sie individuell und professionell zu Ihrem Anliegen und sind gerne für Ihre Fragen da.

Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch! Hierbei fallen maximal Kosten in Höhe von 190,00 EUR netto zzgl. Mehrwertsteuer an, mithin derzeit 226,10 EUR brutto.

Persönliche Beratung
Gute Erfolge
Stressfreier Prozessablauf
Lernen Sie uns kennen!
Mehr erfahren
Kanzlei

Rechtsanwälte
Girardot Lörtzing Zocher
Partnerschafts­gesellschaft

Kontakt

Straße des Friedens 1
98693 Ilmenau
Tel. +49 (0) 3677 46 14 12
Fax +49 (0) 3677 46 14 11
kanzlei@recht-gl.de

Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. - LogoFamilienanwältr - in jeder Beziehung - Logo
externe Compliance-Kontaktstelle
des ThüringenForst
Deutscher Anwaltverein - FamilienrechtDeutscher Anwaltverein - FamilienrechtDeutscher Anwaltverein - Familienrecht
chevron-down