Scheidung Haus | Trennung | Immobilie | Auszahlung | verkaufen | unverheiratet | Ehepartner

Scheidung / Trennung Haus - Wer behält die Immobilie?

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wurde vor 2019 verfasst und bildet den damals gültigen Rechtsstand ab.

"Ein 'großer Brocken' bei der Trennung von Ehegatten, immer öfter aber auch bei nichtehelichen Paaren, ist die Klärung des Eigenheims". Rechtsanwalt Mike Lörtzing von Rechtsanwälte Girardot Lörtzing Zocher Partnerschaftsgesellschaft in Ilmenau weiß, wovon er redet. Seit 10 Jahren ist er schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig. "Das Haus bietet oft das größte Streitpotential", ist seine Erfahrung. Wer bleibt im Haus wohnen, wer zieht aus? Wer zahlt das Darlehen, muss der Verbleibende Miete entrichten? Wird das Haus nach der Trennung verkauft und was, wenn nur einer verkaufen will? Die Fragen und Probleme sind so vielschichtig wie die Lösungsmöglichkeiten…

"Jeder der Partner sollte von Anfang an wissen, welches Handeln welche rechtliche Konsequenzen hat", so Rechtsanwalt Lörtzing. Das geht schon mit der Trennung los. Will ein Ehegatte getrennt leben, kann er verlangen, dass ihm die Wohnung oder ein Teil allein zur Verfügung steht, soweit dies für ihn oder die Kinder notwendig erscheint. Hat ein Ehegatte das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen, hat er ohne besonderen Grund kein Recht mehr auf Zutritt. Das gilt auch, wen er freiwillig ausgezogen ist. Nicht einmal etwa ein beauftragte Makler darf das Haus gegen den Willen des anderen betreten, so eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen (Beschluss 22.08.2017, Az. 5 WF 62/17). Wer sechs Monate ausgezogen ist ohne Rückkehrabsicht zu bekunden, hat sein Nutzungsrecht verwirkt. Der Ausgezogene hat aber in all den Fällen ggf. einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung dafür, dass er sein Eigentum nicht nutzen kann – also eine Art Miete. Diese muss er jedoch ausdrücklich fordern. Hat er dies für die Vergangenheit versäumt, gibt es nichts nachgezahlt. Sind beide Eigentümer, kann das Haus nur mit Zustimmung beider verkauft werden. Ohne Einigung ist nur eine Teilungsversteigerung möglich, die hohe finanzielle Risiken in sich birgt.

Rechtsanwalt Lörtzing rät, sich frühestmöglich, ggf. noch vor Trennung, familienrechtlich fundiert anwaltlich beraten zu lassen, um die Folgen der Trennung stets "im Griff" zu haben und keine bösen Überraschungen zu erleben, die das Gesetz bei Unwissenheit bieten kann.


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