Yves Girardot – Fachanwalt für Erbrecht in Ilmenau
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht aus Ilmenau · weitere Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht sowie allgemeines Zivilrecht
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Yves Girardot ist Partner der Kanzlei Girardot Lörtzing Zocher in Ilmenau. Sein Schwerpunkt liegt im Erbrecht – mit besonderem Fokus auf die Begleitung von Erben in der Erbauseinandersetzung, die konsequente Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie die Beratung zur Erbfolge und zur geregelten Verteilung des Nachlasses. Außerdem gestaltet und prüft er Testamente und Erbverträge.

Der Fachanwaltstitel erfordert jährlich regelmäßige Fortbildungen im Erbrecht.

Seit vielen Jahren berät er darüber hinaus im Arbeitsrecht (u. a. Kündigungen, Aufhebungsverträge, Lohn- und Urlaubsansprüche) sowie im Miet- und Pachtrecht (Wohnraum- und Gewerberaummietrecht). Mandanten profitieren von einer klaren, praxisnahen Einschätzung und einer strukturierten Vorgehensweise – sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren, in Ilmenau und in ganz Thüringen.


Vorstandsvorsitzender des Haus & Grund Ilm-Kreis e. V.
Der Eigentümerverein Haus & Grund Ilm-Kreis e. V. ist im Dachverband Haus & Grund Deutschland organisiert und vertritt die Interessen von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern.

Nachlasspfleger (DVEV geprüft)
Seit 2009 wird Yves Girardot regelmäßig von verschiedenen Nachlassgerichten in der Region zum Nachlasspfleger bestellt und hat seither in über 100 Nachlasspflegschaften die Abwicklung von Nachlässen übernommen. Als Nachlasspfleger vertritt er die unbekannten Erben und wickelt den Nachlass rechtssicher ab. Dazu gehören unter anderem die Ermittlung der Erben, die Kommunikation mit Nachlassgläubigern, die Begleichung der Bestattungs- und sonstigen Nachlassverbindlichkeiten sowie die Beendigung und Abwicklung von Miet- und sonstigen Vertragsverhältnissen des Erblassers und auch der Verkauf von Grundstücken.
Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV) hat ihn nach einem mehrtägigen Lehrgang zu seinen Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich der Nachlasspflegschaft geprüft.

Geprüfter Testamentsvollstrecker (AGT)
Planung und Durchführung von Testamentsvollstreckungen zur Sicherung und Umsetzung des letzten Willens, einschließlich geordneter Nachlassabwicklung, Auseinandersetzung unter Miterben sowie Durchsetzung von Vermächtnissen und Auflagen.

Weitere Mitgliedschaften & Funktionen
– Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohneigentumsrecht im Deutschen Anwaltverein
– Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
– Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)
– Vertrauensanwalt des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
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