Trennung gemeinsame Wohnung | Mietvertrag | einer zieht aus | kündigen

Trennung gemeinsame Wohnung - Was wird aus dem gemeinsamen Mietvertrag?

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wurde vor 2019 verfasst und bildet den damals gültigen Rechtsstand ab.

Trennen sich Eheleute, so stellt sich regelmäßig die Frage, was aus dem bestehenden Mietvertrag wird. Wer schuldet die Miete und wer haftet gegenüber dem Vermieter?

Rechtanwalt Mike Lörtzing von Rechtsanwälte Girardot·Lörtzing·Zocher in Ilmenau ist vorwiegend im Familienrecht tätig und klärt auf: "Will keiner der Ehegatten die Wohnung behalten, müssen beide den Mietvertrag schriftlich kündigen." Kündigt nur ein Ehegatte, kann es sich um eine unzulässige Teilkündigung handeln, sodass der Vertrag weiter besteht.

Bleibt ein Ehegatte in der Wohnung, muss geklärt werden, ob der Vermieter mit einer Vertragsänderung einverstanden ist. "Für die Zeit bis zur Scheidung besteht kein Anspruch, dass der Mietvertrag geändert wird", so Rechtsanwalt Lörtzing. Kann derjenige, der in der Wohnung bleibt, die Miete "aus eigener Tasche" zahlen, ist er dazu grundsätzlich verpflichtet. Erbringt der ausgezogene Ehegatte noch die Miete oder einen Teil, kann sich hierdurch der von ihm ggf. zu zahlende Unterhalt verringern. "Im Einzelfall hängt es von den genauen finanziellen Verhältnissen der Ehegatten ab, wer in welcher Höhe die Miete schuldet", erklärt der Rechtsanwalt. Hier empfiehlt sich eine kompetente Beratung und Prüfung durch einen im Familienrecht versierten Anwalt.

Dagegen kann im Rahmen eines Scheidungsverfahrens für die Zeit nach der Scheidung der Vermieter gerichtlich verpflichtet werden, das Mietverhältnis mit einem Ehegatten allein fortzusetzen, selbst gegen des Vermieters Willen (§ 1568 a BGB).

In jedem Fall ist zu beachten: Unabhängig davon, wie die Ehegatten untereinander zur Zahlung verpflichtet sind, gegenüber dem Vermieter haften beide Ehegatten, solange der Mietvertrag auf beide besteht und nicht geändert ist. Der Vermieter kann also bis zur Änderung des Vertrages oder gemeinsamen Kündigung von beiden Eheleuten die volle Miete verlangen. Wer aus der Wohnung ausgezogen ist, kann also Mahnungen des Vermieters nicht einfach ignorieren. Er sollte besser zum Anwalt gehen.


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