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Urlaubsabgeltung berechnen - Online-Rechner

Mit diesem Online-Rechner ermitteln Sie eine Orientierung zur Urlaubsabgeltung (brutto) für offenen Resturlaub, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

Urlaubsabgeltung setzt voraus, dass Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Die Berechnung orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen; zusätzlich für Überstunden gezahlter Verdienst bleibt außer Ansatz (§ 11 BUrlG).

Für die Berechnung benötigen Sie die Bruttobeträge aus den letzten Abrechnungen (Referenzzeitraum) sowie die Anzahl der offenen Urlaubstage.

Das Ergebnis ist eine überschlägige Brutto-Orientierung und ersetzt keine Prüfung von Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, variablen Entgeltbestandteilen, Ausschlussfristen und der konkreten Lohnabrechnung.

Wenn Sie die Anspruchshöhe absichern lassen wollen, prüfen wir Anspruch und Abrechnung. Bitte halten Sie dafür die letzten 3 Entgeltabrechnungen, die Anzahl der offenen Urlaubstage sowie das Beendigungsdatum bereit.

Anspruch prüfen lassen

Urlaubsabgeltung einfach online berechnen

Beispielwerte – bitte überschreiben. Bitte ohne Tausenderpunkte eingeben (z. B. 3000,00).

So funktioniert der Rechner

Der Rechner ermittelt aus dem Referenzzeitraum einen Wochenverdienst und daraus einen Tagesverdienst. Dieser Tagesverdienst wird mit den ausstehenden Urlaubstagen multipliziert. Das Ergebnis wird als Bruttobetrag ausgegeben.

Rechenweg

Der Rechner ermittelt den Urlaubsabgeltungsbetrag brutto auf Grundlage des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes. Maßgeblich ist hierfür grundsätzlich der Verdienst der letzten 13 Wochen. Aus den im Rechner vorhandenen Eingaben wird ein durchschnittlicher Wochen- und Tagesverdienst abgeleitet; dieser wird mit den offenen Urlaubstagen multipliziert.

Hinweise

Maßgeblich sind die regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Der Samstag ist ein Werktag; daher muss in der Auswahl auch eine 6-Tage-Woche möglich sein. Überstundenvergütung ist bei der Durchschnittsbildung nicht anzusetzen (§ 11 BUrlG).

Wie viel Urlaub habe ich als Teilzeitkraft oder Minijobber?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geht gem. § 3 BUrlG von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche aus. Bei geringerem Arbeitsumfang (Teilzeit, Minijob) erfolgt eine Rückrechnung wie folgt:

5 Tage/Woche: (5 × 24 / 6) = 20 Urlaubstage
4 Tage/Woche: (4 × 24 / 6) = 16 Urlaubstage
3 Tage/Woche: (3 × 24 / 6) = 12 Urlaubstage
2 Tage/Woche: (2 × 24 / 6) = 8 Urlaubstage
1 Tag/Woche: (1 × 24 / 6) = 4 Urlaubstage

FAQ

Wann entsteht Urlaubsabgeltung? – Wenn Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Brutto oder netto? – Der Rechner gibt den Bruttobetrag aus. Abzüge ergeben sich erst in der Lohnabrechnung.

Warum 13 Wochen? – Die Durchschnittsberechnung knüpft an den Referenzzeitraum der letzten 13 Wochen an; Überstundenvergütung bleibt außer Ansatz (§ 11 BUrlG).

Was ist mit Teilzeit? – Entscheidend ist die Zahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche.

Was tun bei Streit über die Abrechnung? – Lassen Sie die Berechnungsgrundlagen schriftlich erläutern und prüfen Sie die Abrechnung; wir übernehmen Prüfung und Durchsetzung.

Kanzlei

Rechtsanwälte
Girardot Lörtzing Zocher
Partnerschafts­gesellschaft

Kontakt

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Tel. +49 (0) 3677 46 14 12
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