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Versorgungsausgleich / Rentenausgleich nach Scheidung & Trennung bei Ehegatten

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wurde vor 2019 verfasst und bildet den damals gültigen Rechtsstand ab.

Wird eine Ehe geschieden, so werden gleichzeitig die Ansprüche der Eheleute auf eine (spätere) Rente miteinander verrechnet, also untereinander ausgeglichen. Das Verfahren nennt sich Versorgungsausgleich. Der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt Mike Lörtzing von Rechtsanwälte Girardot Lörtzing Zocher in Ilmenau ist immer wieder überrascht, wie sehr dieses Verfahren unterschätzt wird, wie sorglos Ehegatten damit umgehen und wie viele Fehler hierbei übersehen werden. Das kann den Ehegatten richtig teuer zu stehen kommen, auch wenn es nur um einige zehn Euro monatliche Rente geht: Berechnet auf eine Rentendauer von etwa 20 Jahren können hier schnell 10.000 € und mehr an Rente verloren gehen. Eine spätere Korrektur ist meist nicht möglich.

Vom Ausgleich sind nur die Rentenansprüche betroffen, die innerhalb der Ehe erworben wurden, also in dieser Zeit in die Rentenkasse einbezahlt wurden. Was vor und nach der Ehe war, bleibt weitgehend außen vor. Auch private Altersvorsorgen wie Riester-Renten und betriebliche Zusatzrenten werden berücksichtigt. Derjenige, dem aus der Ehezeit mehr Rente zusteht, muss dem anderen davon abgeben, und zwar die Hälfte des Mehrwertes. Die Renten werden also - für die Dauer der Ehe - hälftig geteilt. Das Familiengericht holt im Scheidungsverfahren bei den Rentenversicherungsträgern der Eheleute selbstständig die Auskünfte und Berechnungen ein und entscheidet darüber, welcher der Ehegatten dem anderen wie viel Rente abzugeben hat. Die Übertragung selbst nehmen dann die Rentenversicherer vor.

Seit dem 1. September 2009 werden von den Gerichten zahlreiche Ehescheidungsverfahren wieder aufgerufen, bei denen der Versorgungsausgleich aufgrund früherer rechtlicher Hürden nicht erfolgt ist. Das wird jetzt nach einer Gesetzesänderung nachgeholt. „Viele Geschiedene sind überrascht, dass sie, obwohl sie teilweise schon seit über 10 Jahren geschieden sind, nunmehr Post vom Gericht oder ihrem früheren Anwalt bekommen“, weiß Rechtsanwalt Lörtzing aus eigener Erfahrung.

Das Verfahren sollte in jedem Fall durch einen kompetenten Rechtsanwalt kontrolliert, die Zahlen geprüft und nachgerechnet werden. „Ein Laie ist hierzu kaum in der Lage“, gibt Rechtsanwalt Lörtzing zu Bedenken.

Mit Hilfe eines Anwalts kann übrigens der Versorgungsausgleich per gerichtlicher Vereinbarung auch eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden, wenn unter den Eheleuten entsprechend Einvernehmen hergestellt werden kann. Das kann auch helfen, unnötige Kosten zu sparen, die durch den Versorgungsausgleich entstehen und die meist von der Renten abgezogen werden.


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