Schönheitsreparaturen bei Auszug | Wohnung | Mietvertrag | Mietrecht | Klausel | BGB | Mieter

Schönheitsreparaturen bei Auszug - Gesetzliche Regelungen im Mietrecht & Mietvertrag

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wurde vor 2019 verfasst und bildet den damals gültigen Rechtsstand ab.

Muss der Mieter renovieren? Immer wieder wird Rechtsanwalt Yves Girardot in seiner anwaltlichen Praxis mit dieser Frage konfrontiert. Er ist Partner der Rechtsanwälte Girardot Lörtzing Zocher Partnerschaftsgesellschaft in Ilmenau und in der Kanzlei mit den mietrechtlichen Mandaten befasst. Die Rechtslage zu Schönheitsreparaturen ist stark im Wandel, stellt der Anwalt fest: "Aktuell hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit gleich drei Urteilen am 18. März 2015 wichtige Fragen geklärt." Hiernach sind alle Regelungen im Mietvertrag, die im Ergebnis den Mieter verpflichten, auch Gebrauchsspuren aus der Zeit vor der eigenen Miete zu beseitigen, unwirksam. Mieter, die eine Wohnung mit Gebrauchsspuren oder nur teilrenoviert übernehmen, können nicht zur Endrenovierung verpflichtet werden. Wir die Wohnung dagegen vollständig renoviert bzw. mit nur unerheblichen Gebrauchsspuren übernommen, kann der Mieter bei Auszug zur Endrenovierung verpflichtet sein, wenn sichtbare Gebrauchsspuren vorhanden sind.

Allerdings: Der Mieter muss beweisen, dass die Wohnung bei Einzug nicht renoviert war, will er deshalb die Renovierung ablehnen. Rechtsanwalt Girardot empfiehlt dringend immer bei Übernahme und Rückgabe der Wohnung ein sog. Übergabeprotokoll zu fertigen, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten wird.

Viele Vereinbarungen in Mietverträgen sind laut Rechtsanwalt Girardot unwirksam. Aufgrund der umfangreichen Rechtsprechung zur Mieterhaftung, Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten, aus der bereits kleine Unterschiede im Vertrag große Auswirkungen haben können, sollte bei Unklarheiten stets der konkrete Mietvertrag fundiert anwaltlich geprüft werden. So sind Mieter und Vermieter auf der rechtssicheren Seite. Der Anwalt hilft auch bei der konkreten Ausgestaltung und Abfassung von Mietverträgen.


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