Rechtsanwalt Yves Girardot ist Fachanwalt für Erbrecht. Die Fachanwaltsbezeichnung steht für eine besondere Qualifikation auf diesem Rechtsgebiet, die über die allgemeinen Kenntnisse und Erfahrungen eines Rechtsanwalts hinausgeht.
Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Erbrecht nachgewiesen werden. Die Anforderungen ergeben sich aus der Fachanwaltsordnung.
Zu den nachzuweisenden besonderen Kenntnissen gehören insbesondere das materielle Erbrecht, die Testaments- und Vertragsgestaltung, die vorweggenommene Erbfolge, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft sowie steuerrechtliche Bezüge und Besonderheiten der erbrechtlichen Verfahrens- und Prozessführung.
Die Fachanwaltsqualifikation wird durch eine fortlaufende Beschäftigung mit dem Erbrecht und regelmäßige fachliche Fortbildung ergänzt.
Rechtsanwalt Yves Girardot berät und vertritt Mandanten insbesondere bei der Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen, bei Pflichtteilsansprüchen, in Erbengemeinschaften, bei der Nachlassabwicklung und in Verfahren vor dem Nachlassgericht.
Daneben ist er unter anderem als Nachlasspfleger tätig und mit der Abwicklung und rechtlichen Einordnung komplexer Nachlassangelegenheiten befasst.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Beratungs- und Tätigkeitsbereichen finden Sie auf unserer Seite Erbrecht.
Dort erhalten Sie weitere Informationen insbesondere zu Pflichtteil, Testament und Erbvertrag, Erbengemeinschaft, Erbschein und Nachlassabwicklung.
Sie haben ein rechtliches Anliegen und möchten wissen, welche Möglichkeiten Sie haben? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir prüfen Ihren Fall, erläutern Ihnen die rechtliche Ausgangslage und zeigen Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte auf.
Kontaktieren Sie uns hierfür gerne zu einem Erstgespräch. Für Verbraucher betragen die Kosten für die Erstberatungsstunde maximal 190,00 € netto zzgl. USt. (derzeit 226,10 € brutto).

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