Anwaltskosten im Erbstreit: Erbschaftsteuer sparen?
BFH bestätigt: Auch Rechtsanwaltskosten können steuerlich abzugsfähig sein
Anwaltskosten im Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern
Wer sich mit anderen Erben über die Aufteilung eines Nachlasses streitet, benötigt häufig anwaltliche Unterstützung. Die damit verbundenen Kosten sind zunächst eine zusätzliche Belastung. Was viele Erben nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Rechtsanwaltskosten bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.
Werden die Kosten anerkannt, kann das die zu zahlende Erbschaftsteuer verringern. Damit kann die anwaltliche Vertretung für Erben neben ihrem rechtlichen Nutzen auch einen finanziellen Vorteil haben.
Bundesfinanzhof erkennt 95.200,00 € Anwaltskosten an
Dass ein solcher Abzug tatsächlich möglich ist, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11.03.2026 – II R 10/23.
In dem Fall hatten zwei Brüder im Jahr 2010 unter anderem vermietete Immobilien von ihrem Vater geerbt. Sie verwalteten den Nachlass zunächst gemeinsam. Später kam es zu langjährigen Streitigkeiten über die Aufteilung des Erbes. Unter anderem wurden Verfahren zur Teilungsversteigerung der Immobilien geführt. Einer der Brüder ließ sich dabei anwaltlich vertreten.
Für diese Auseinandersetzung und die Teilungsversteigerungen entstanden Anwaltskosten von insgesamt 95.200,00 €. Das Finanzamt wollte die Kosten bei der Erbschaftsteuer nicht abziehen lassen. Der Erbe setzte sich jedoch vor Gericht durch: Der Bundesfinanzhof bestätigte, dass die 95.200,00 € als Kosten der Nachlassverteilung steuerlich abzugsfähig waren.
Besonders wichtig: Die Brüder hatten die Immobilien zuvor schon jahrelang vermietet und verwaltet. Trotzdem durften die späteren Anwaltskosten für die eigentliche Aufteilung des Nachlasses berücksichtigt werden.
Wann können auch unsere Anwaltskosten abziehbar sein?
Ein steuerlicher Abzug kommt insbesondere in Betracht, wenn wir einen Erben bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft beraten oder vertreten. Dazu gehören beispielsweise Verhandlungen über die Verteilung des Nachlasses, gerichtliche Streitigkeiten zwischen Miterben über diese Verteilung und die Vertretung in einem Teilungsversteigerungsverfahren zur Auflösung der Erbengemeinschaft.
Auch eine außergerichtliche Tätigkeit kann berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass die Rechtsanwaltskosten unmittelbar mit der Regelung oder Verteilung des Erbes zusammenhängen. Kosten für die bloße laufende Verwaltung geerbten Vermögens sind dagegen grundsätzlich nicht als solche Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig.
Was bedeutet das für Erben konkret?
Die mögliche Steuerersparnis macht eine anwaltliche Vertretung nicht kostenlos: Das Finanzamt erstattet die Anwaltsrechnung nicht. Es kann die anerkannten Kosten aber bei der Berechnung der Erbschaftsteuer berücksichtigen. Dadurch kann die Steuer geringer ausfallen, sofern im konkreten Fall überhaupt Erbschaftsteuer entsteht.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und in welcher Höhe Kosten berücksichtigt werden, entscheidet das Finanzamt im jeweiligen Steuerverfahren. Dabei ist auch der gesetzliche Erbfallkosten-Pauschbetrag zu beachten. Nicht jede Anwaltsrechnung führt deshalb automatisch zu einer zusätzlichen Steuerersparnis.
Erben sollten ihre Anwaltsrechnungen und die Unterlagen zur Erbauseinandersetzung aufbewahren und bei der Erbschaftsteuererklärung die mögliche Berücksichtigung prüfen lassen.
Unser Rat: Den möglichen Steuerabzug nicht übersehen
Wenn Sie wegen eines Erbstreits anwaltliche Hilfe benötigen, sollten Sie neben der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen auch an die mögliche steuerliche Berücksichtigung der Anwaltskosten denken. Das BFH-Urteil zeigt, dass hierfür selbst bei langjährigen Auseinandersetzungen gute rechtliche Grundlagen bestehen können.
Wir beraten und vertreten Erben bei der Klärung und Verteilung von Nachlässen. Informationen zu unserer Tätigkeit finden Sie auf unserer Seite zum Erbrecht. Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie uns über unsere Kontaktseite erreichen.
Stand: 02.11.2026








