Erben und Vererben sind nicht nur rechtliche Angelegenheiten. Dabei handelt es sich oft um eine Situation, die für alle Beteiligten emotional sehr herausfordernd ist. Hier brechen oft alte, verdrängte Konflikte innerhalb der Familie wieder auf. Wir stehen Ihnen in diesen Zeiten mit Erfahrung, Vertrauen, Einfühlungsvermögen und mit der nötigen Diskretion zur Seite – Egal, ob Sie uns als Erbe oder Erblasser aufsuchen. Bei uns, den Rechtsanwälten Girardot Lörtzing Zocher, erhalten Sie kompetenten Rat in rechtlichen Fragen rund um das Erbrecht. Gerne nehmen wir Ihnen einen großen Teil des organisatorischen und rechtlichen Ballastes ab, um Platz für die emotionale Verarbeitung zu schaffen.
Der Tod ist für viele Menschen noch ein Tabuthema, über das nicht gerne oder nicht ausreichend gesprochen wird. Wird jedoch nicht rechtzeitig und richtig vorgesorgt und das Erbe rechtssicher geregelt, kann es passieren, dass sich die Erben untereinander unnötig streiten oder der Wille des Erblassers nicht erfüllt wird. Das kann wiederum Erbstreitigkeiten oder wirtschaftliche Schwierigkeiten für die Betroffenen auslösen.
Unsere Anwälte setzen sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Interessen des Erblassers und des bzw. der Erben gewahrt werden. Wir beraten und unterstützen Sie bei der:
Die Abwicklung eines Nachlasses ist ein komplizierter Prozess, insbesondere wenn mehrere Erben beteiligt sind. Wir unterstützen Sie bei der Auflösung der Erbengemeinschaft und vertreten Ihr Anliegen auch vor dem Nachlassgericht, zum Beispiel in Erbscheinsverfahren oder bei Erbfeststellungsklagen.
Häufig kommt es auch zu Streitigkeiten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten, vor allem wenn es um die Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher oder pflichtteilsrechtlicher Ansprüche geht. Insbesondere wenn Grundstücke im Nachlass sind, können besondere Probleme auftreten.
Wenn Sie mit Erbauseinandersetzungen konfrontiert sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir erarbeiten gemeinsam, welche individuellen Lösungen für Sie in Frage kommen.
Ein Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen - das sog. Testament oder die letztwillige Verfügung - den Erben und andere Wünsche festhalten (siehe dazu § 1937 BGB). Unter anderem kann man folgende Regelungen für den Fall seines Todes testamentarisch verfügen:
Lassen Sie sich von den erfahrenen Anwälten der Kanzlei Girardot Lörtzing Zocher dabei helfen, ein Testament zu entwerfen, das Ihre Familie und Ihr Vermögen so gut wie möglich schützt. Wir unterstützen Sie bei der Abfassung von:
Wenn Sie mit Erbschafts- oder Nachlassangelegenheiten konfrontiert sind, kann Ihnen unser Rechts- und Fachanwalt für Erbrecht Yves Girardot aus Ilmenau helfen. Er ist auf das Erbrecht fokussiert und hilft Ihnen gerne durch den komplizierten Prozess des Erbens oder Vererbens. Er wird Sie umfassend und professionell zu allen Fragen im Zusammenhang mit Erbschaften und Nachlässen beraten, einschließlich der Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, der Abwicklung von Erbengemeinschaften, der Erstellung von Testamenten und vielem mehr.
Rufen Sie uns unter +49 (0) 3677 46 14 12 an und vereinbaren Sie direkt ein erstes Beratungsgespräch. Sie können auch unser Kontaktformular ausfüllen – wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.
Neben dem Erbrecht fokussiert sich unsere Kanzlei außerdem auf diese Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Familienrecht und Mietrecht.
Je nach Fall steht Ihnen einer unserer Rechtsanwälte zuverlässig zur Seite. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie in diesen Bereichen Fragen haben und eine professionelle Beratung oder Vertretung wünschen.
Sie haben ein rechtliches Problem oder Fragen und benötigen kompetenten fachlichen Rat? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir beraten Sie individuell und professionell zu Ihrem Anliegen und sind gerne für Ihre Fragen da.
Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch! Hierbei fallen maximal Kosten in Höhe von 190,00 EUR netto zzgl. Mehrwertsteuer an, mithin derzeit 226,10 EUR brutto.
Rechtsanwälte
Girardot Lörtzing Zocher
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